Liefer- u. Geschäftsbedingungen Kernbohrungen Düsseldorf UG Inhaber: Hans-Hagen Steiner
1. Alle unsere Angebote, Aufträge und oder sonstige Tätigkeiten erfolgen nur auf der Grundlage unserer folgenden Liefer- und Geschäftsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, gleichgültig welchen Inhalts finden nur insoweit Anwendung, als sie nicht von unseren abweichen.
2. Das Einmessen der Bohrpunkte mit Angaben der Bohrdurchmesser und die Lage der Sägeschnitte erfolgen durch den Auftraggeber. Für Schäden oder Folgeschäden die sich aus der Lage der Bohrpunkte und Sägeschnitte oder dem Nichteinmessen ergeben, übernimmt der Auftraggeber die volle Verantwortung. Etwaige Wartezeichen werden nach unseren Stundensätzen je Monteur/Kolonne abgerechnet.
3. Der für die Ausführung notwendige Strom sowie das Wasser ist vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos an der Arbeitsstelle zur Verfügung zu stellen. Etwaige Wartezeichen werden nach unseren Stundensätzen je Monteur/Kolonne abgerechnet.
4. Ergibt sich nach Arbeitsbeginn, dass vorgefundene Verhältnisse nicht den Verhältnissen entsprechend, die dem Angebot zu Grunde lagen, oder Hilfsgerät und Hilfskräfte erfordern, ist der Auftragnehmer berechtigt Nachforderungen zu stellen oder vom Auftrag zurückzutreten.
5. Unsere Angebote sind freibleibend, es sei den, es wurde ausdrücklich Abweichendes vereinbart. Die von uns gemachten Angaben über Termine für die Fertigstellung eines Auftrags, ebenso wie Abbildungen, Zeichnungen, Maße und Ähnliches sind nur Näherungswerte und daher unverbindlich.
6. Sofern Sondergenehmigungen für den Einsatz notwendig sind, so hat der Auftraggeber diese vorher einzuholen und die Kosten dafür zu tragen.
7. Bei der Kalkulation unserer Preise gehen wir davon aus, dass der angebotene Liefer- und Leistungsumfang insgesamt zur Ausführung kommt. Sollten sich Massenminderungen ergeben oder einzelne Positionen bzw. Titel entfallen, behalten wir uns vor, unsere Preise unter Berücksichtigung der geänderten Kalkulationsgrundlagen neu zu ermitteln und ggf. den reduzierten Leistungsumfang neu anzubieten.
8. Höhere Gewalt und evtl. Schäden an Maschinen und Ausrüstung , die während der Arbeit auftreten, berechtigen den Auftragnehmer zur zeitweiligen Unterbrechung des Auftrages ohne Regressanspruch des Auftraggebers. Termine halten wir soweit möglich ein. Bei Überschreitung sind Schadensersatzansprüche jedoch ausgeschlossen.
9. Rechnungslegung Die Rechnungslegung erfolgt auf der Grundlage der unterzeichneten bzw. zur Unterzeichnung von Kernbohrungen Düsseldorf UG vorgelegten Regiezettel.
10. Zahlungsbedingungen Unsere Rechnungen sind zahlbar sofort nach Erhalt der Rechnung. Auf alle Preise wird die gesetzliche Mehrwertsteuer zusätzlich berechnet mit Ausnahme im Falle von Bauleistungen nach § 48 Abs. 1 EStG..
1. Die Ausführung von Kernbohrungen und anderen Tätigkeiten erfolgt durch Fachkundiges Personal. Für eventuelle Schäden kann nur dann eine Haftung übernommen werden, wenn der Auftraggeber den Beweis dafür erbringt, dass Schäden auf Umstände beruhen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat. Eine Haftung beschränkt sich auf die in diesem Rahmen abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung. In keinem Fall kann eine Haftung für Wasserschäden übernommen werden, selbst dann nicht wenn Wassersicherungsarbeiten im Angebot übernommen wurden, ganz besonders gilt dies bei doppelten Wänden, Decken, oder Hohlkörpern in Wänden und Decken wie z. B. Leerrohre usw..
2. Ebenso wird keine Haftung übernommen für die Beschädigung von nicht sichtbaren Gegenständen in Wänden und Decken usw. wie z. B. Kabel, Rohrleitungen oder ähnliches.
3. Die Sicherung von freigeschnittenen oder freigebohrten Öffnungen z. B. Deren Abdeckung oder Absperren nach UVV übernimmt der Auftraggeber, ebenso wie das Verfüllen von entstandenen Dübellöchern oder Überschnitten.
Eine Gewährleistung über die Dauer der Abnahme hinaus gebend und eine Sicherheitsleistung werden gem.. V 0 B , Teil A § 13 und 14, ausgeschlossen.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist soweit sich aus zwingenden gesetzlichen Bestimmungen nichts Abweichendes ergibt - Düsseldorf.