Folgender Mindestplatzbedarf wird benötigt um eine Kernbohrung mittels Standardantrieb bis 320 mm Bohrdurchmesser erstellen zu können. Berücksichtigt ist hier, dass eine Kernbohrmaschine immer von mindestens einem Maschinenführer / Vorrichter montiert und bedient werden muss. Der Mindestplatzbedarf (insbesondere zur Montage des Bohrständers) kann je nach Örtlichkeit und vorhandenen Rahmenbedingungen variieren.